Grundschule Grafenberg

Information für Eltern

Liebe Eltern,

mit dieser Informationsschrift sollen Sie einen Überblick über die Schule und unsere Arbeit erhalten und Wissenswertes über die schulischen Gremien und Einrichtungen erfahren. Alle Eltern von Kindern, die neu in die Schule aufgenommen werden, sollen künftig dieses Schreiben erhalten.
Natürlich dürfen Sie sich gerne mit noch offenen Fragen an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Krohnke (Rektorin)

Grafenberg, im November 2014

Inhalt

  1. Verlässliche Grundschule
  2. Kernzeitbetreuung
  3. Ganztagesbetreuung
  4. Schulsozialarbeit
  5. Sport und Schwimmen
  6. Zusätzliche Angebote für Schülerinnen und Schüler
  7. Veranstaltungen im Lauf eines Schuljahres
  8. Elternabende/ Klassenpflegschaft
  9. Elternbeirat
  10. Schulkonferenz
  11. Elternsprechzeiten
  12. Schulbücher
  13. Krankmeldung
  14. Ansteckende Krankheiten
  15. Beurlaubung vom Schulbesuch
  16. Schulweg/ Parkmöglichkeiten an der Schule
  17. Mit dem Fahrrad zur Schule?
  18. Fundsachen
  19. Zu Hause Vergessenes
  20. Änderungen privater Daten
  21. Die fünf Worte
  22. Zum Schluss noch eine Bitte an Sie, liebe Eltern
  23. Kontakt

1. Verlässliche Grundschule

besagt, dass der Unterricht nach Stundenplan für alle Schülerinnen und Schüler abgesichert ist. Ausnahmen werden nur nach Absprache mit den Eltern zugelassen.
Ab 7.30 Uhr können sich die Schülerinnen und Schüler, die um 7.45 Uhr mit dem Unterricht beginnen, im Schulgebäude aufhalten.

2. Kernzeitbetreuung

Die Betreuungsräume befinden sich einmal nebenan im Rienzbühl-Kindergarten und in zwei Räumen der Grundschule. Die Betreuungszeiten sind vor dem Unterricht ab 7.00 Uhr und nach dem Unterricht bis 13.00 Uhr. Unter der Anleitung der beiden Erzieherinnen Frau Sarembsky und Frau Frick kann in den Räumen des Kindergartens Rienzbühl vor dem Unterricht gemalt, gebastelt, gespielt und gearbeitet werden. Nach dem Unterricht finden sich die Kinder in den Betreuungsräumen in der Grundschule ein, wo sie von Frau Flaig betreut werden. Es kann gespielt, gemalt, gebastelt werden. Bei guter Witterung können die Kinder ins Freie. Wer die Kernzeitbetreuung in Anspruch nehmen will, meldet sich dafür verbindlich bei der Gemeinde (Frau Schelkle) oder im Sekretariat der Schule an. Die Betreuung ist kostenpflichtig.

3. Ganztagesbetreuung

Von Montag bis Donnerstag bekommen die angemeldeten Kinder in der Schule um 13 Uhr (Rienzbühlhalle) ein Mittagessen. Bis 16.00 Uhr können sie am Betreuungsangebot teilnehmen. Am Dienstag haben die Klassen 3 und 4, am Donnerstag die Klassen 1 und 2 Nachmittagsunterricht. 
Nähere Informationen und Anmeldungen bei der Gemeinde (Frau Schelkle).

4.Schulsozialarbeit

Seit dem Schuljahr 2014/2015 gibt es an unserer Schule Schulsozialarbeit. Herr Michael Egerter ist an 2 Tagen in der Schule und arbeitet präventiv mit den Kindern am sozialen Umgang. Auch für Eltern und Lehrer steht Herr Egerter mit Rat und Unterstützung zur Seite.

5. Sport und Schwimmen

Der Sportunterricht findet in den beiden Sporträumen der Rienzbühlhalle statt, die von der Schule aus über den Schulhof bequem zu erreichen ist.
Da wir in Grafenberg kein eigenes Hallenbad haben, ist der Schwimmunterricht in Riederich, wohin die Kinder in zwei Gruppen mit einem Bader- Bus gefahren werden. Aus organisatorischen Gründen kann der Schwimmunterricht erst ab der dritten Klasse stattfinden.

6. Zusätzliche Angebote für Schülerinnen und Schüler

Auch in diesem Schuljahr gibt es kaum Stunden für den Ergänzungsbereich. Trotzdem haben wir noch Möglichkeiten gefunden, dass der Schulchor weiter bestehen kann. Herr Egerter, unser Schulsozialarbeiter, wird auch weiterhin eine Technik-AG, Theater-AG und eine Computer-AG anbieten.
Auch Eltern können Arbeitsgemeinschaften anbieten. So fand im Schuljahr 2015/2016 eine Kreativ-AG statt, die von 2 engagierten Mamas angeboten wurde. Die Kinder haben hochmotiviert schöne Sachen gebastelt. Wir freuen uns jederzeit über Eltern, Großeltern oder sonstige Experten, die für unsere Grundschüler das Schulleben bereichern.

7. Veranstaltungen im Lauf eines Schuljahres

  • Schulanfangsgottesdienst (Kl. 2 - 4)
  • Einschulungsgottesdienst (Kl. 1 )
  • Schulaufnahmefeier in der Schule
  • Schulfest im Sommer alle 2 Jahre im Wechsel mit Weihnachtsfeier
  • Weihnachtsgottesdienst
  • Gastspiel einer Theater- oder Musicaltruppe
  • Monatstreffen, mit Bekanntgabe "Motto des Monats"
  • Sporttag mit Bundesjugendspielen im Sommerhalbjahr
  • Wintersporttag - Schlittschuhlaufen in Reutlingen
  • Ausflüge/ Wanderungen/ Exkursionen
  • gemeinsame Ausflüge mit allen Schulkindern
  • Besuch der Württembergischen Philharmonie in Reutlingen
  • Durchführung von Projekttagen in jedem Schuljahr
  • Fahrradausbildung mit Fahrradprüfung in Klasse 4

8. Elternabende/ Klassenpflegschaft

Die Eltern treffen sich mit der Klassenlehrerin und bei Bedarf auch mit den Fachlehrerinnen. In der Regel zwei Mal im Schuljahr zu den Elternabenden der Klassenpflegschaft. Dazu lädt der oder die Klassenelternvertreter/in nach Absprache mit der Klassenlehrerin ein und leitet den Abend. Es werden pädagogische Themen besprochen, die sich auf den Unterricht, den Entwicklungsstand der Klasse und auf gemeinsame Vorhaben beziehen.
Am ersten Elternabend im Schuljahr finden die Wahlen zum Elternbeirat statt.

9. Elternbeirat

Alle Klassenelternvertreter/innen und ihre Stellvertreter bilden zusammen den Elternbeirat.Der Elternbeiratsvorsitzende lädt  zu den Elternbeiratssitzungen ein (in der Regel zwei Mal im Jahr) und leitet die Sitzung. Hier werden Angelegenheiten besprochen, die die Schule als Ganzes betreffen, zum Beispiel Stundenplangestaltung, verlässliche Grundschule, Schulveranstaltungen, Ausstattung der Schule mit Lernmitteln, Schulordnung, Hausaufgabenbetreuung usw.

10. Schulkonferenz

In der Schulkonferenz sind Elternvertreter/innen und Lehrer/innen vertreten. Den Vorsitz hat die Schulleitung, stellvertretender Vorsitzender ist der Elternbeiratsvorsitzende. In der Schulkonferenz werden Beschlüsse aus dem Elternbeirat und der Gesamtlehrerkonferenz zusammengeführt. Hier werden notwendige schulische Themen beraten und Beschlüsse dazu gefasst. Die Schulkonferenz muss dem Haushalt der Schule zustimmen.

11. Elternsprechzeiten

Alle Lehrerinnen bieten Sprechstunden für Eltern an, im Normalfall am Vormittag. Trotzdem ist es notwendig, sich bei Gesprächsbedarf bei der Lehrerin anzumelden, da diese ja auch verhindert sein könnte (zum Beispiel durch Vertretungen). Auch wenn die Entwicklung des Kindes keine Störungen aufweist, sollte jede Mutter/jeder Vater wenigstens zweimal im Jahr mit der Lehrerin sprechen um eine kurze Gesamteinschätzung zu erfahren, sich über die Entwicklung im Verhalten, Arbeiten und Lernen auszutauschen und so vor „Überraschungen“ abgesichert zu sein. Ein verbindlicher Elternsprechtag für die Eltern der Zweit- und Drittklässler findet kurz nach der Halbjahresinformation statt. In Klasse 2 sind die Gespräche verbindlich, da sie die Halbjahresinformation ersetzen.
In Klasse vier geht es um eine Beratung bezüglich des Übergangs in die weiterführenden Schulen, zu der die Eltern Ende Januar bis Mitte Febraur eingeladen werden. Zusammen mit der Halbjahresinformation erhalten die Eltern der Viertklässler die Grundschulempfehlung.

12. Schulbücher

Die Schüler/innen erhalten die Schulbücher leihweise von der Schule. Diese Bücher müssen fünf Jahre lang verwendet werden. Wir erwarten, dass die Bücher eingebunden und pfleglich behandelt werden. Für Bücher, die verloren gehen oder beschädigt werden, müssen wir Ersatz verlangen: Neupreis im ersten Jahr, reduzierter Preis in den Jahren danach.

13. Krankmeldung

Ist ein Kind erkrankt, informieren Sie bitte die Klassenlehrerin des Kindes umgehend, das kann auch durch ein anderes Kind ausgerichtet werden. Erfahren wir nichts in der Schule, rufen wir nach der Stunde zu Hause an, weil wir uns über das Fehlen eines Kindes Sorgen machen. Krankmeldung bitte spätestens am zweiten Tag nachreichen (schriftlich oder per Anruf, E-Mail oder Fax). Dauert eine Erkrankung länger als eine Woche, ist ein ärztliches Attest erforderlich.

14. Ansteckende Krankheiten

Bei ansteckenden Krankheiten oder Ansteckungsgefahren (z. B. Kopfläuse) muss die Schule sofort benachrichtigt werden. Darüber hinaus verbietet das Infektionsschutzgesetz (IfGS) bei ansteckenden Krankheiten laut § 34 Abs. 1 Satz 2 einen weiteren Schulbesuch des Kindes so lange, bis durch ein ärztliches Attest die Beseitigung der Gefahr bescheinigt wird.

15. Beurlaubung vom Schulbesuch

Ein Kind kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen (z. B. Heilkuren, Familienfeiern) und nur auf rechtzeitigen, schriftlichen Antrag vom Besuch der Schule beurlaubt werden. Grundsätzlich nicht möglich sind Beurlaubungen vor oder nach zusammenhängenden Ferientagen zur Urlaubsverlängerung. Bis zu zwei Tagen kann die Klassenlehrerin Beurlaubungen gestatten, darüber hinaus ist die Schulleitung zuständig.

16. Schulweg/ Parkmöglichkeiten an der Schule

Es ist eine Binsenwahrheit, dass Kinder viel Bewegung brauchen. Kinder, die zu Fuß zur Schule kommen, haben sich morgens schon bewegt und sind dadurch besser trainiert und wacher als Kinder, die gefahren werden. Auch ein weiterer Schulweg hat noch keinem Kind geschadet, will aber geübt sein. Es ist wichtig, dass Sie ihrem Kind bevor es in die Schule kommt gezeigt haben, welches der sicherste Weg zur Schule ist, vor allem bei Straßenüberquerungen. Bitte achten Sie darauf, dass die Kinder ihren Schulweg möglichst nicht ganz alleine, sondern zu zweit oder in Gruppen gehen. Seinen Schulweg sicher zu meistern ist ein großer Schritt in Richtung Selbständigkeit für ein Kind.

Wenn Sie doch einmal Ihr Kind von der Schule abholen müssen, machen Sie mit ihm eine Stelle aus, dass es weiß, wo Sie ihr Auto parken. Das ist am besten auf dem hinteren Parkplatz an der Rienzbühlhalle. Dadurch wird das Zuparken der Schulstraße (Vorderer Schuleingang) vermieden, was in der Vergangenheit schon Engpässe und sogar gefährliche Situationen verursacht hat. Die Parkplätze neben dem Schulhaus in der Schulstraße sollen für die Lehrer/innen reserviert bleiben.

Wir bitten dringend um Beachtung!

17. Mit dem Fahrrad zur Schule?

Laut Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz dürfen die Kinder der Grundschule Grafenberg erst dann mit dem Fahrrad zur Schule fahren, wenn sie die Radfahrprüfung bei der Jugendverkehrsschule Metzingen abgelegt haben. (siehe oben).
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder am Eingang zum Schulhof.

18. Fundsachen

Täglich werden Kleidungsstücke, Brotdosen, Trinkflaschen, Turnbeutel etc. von Kindern in der Schule vergessen. Vor den Weihnachts- und Sommerferien werden die Fundstücke im Eingangsbereich der Grundschule ausgelegt. Was übrig bleibt, geben wir an wohltätige Einrichtungen weiter.

19. Zu Hause Vergessenes

Es kommt immer wieder vor, dass vor allem Mütter ihren Kindern vergessene Vesper, Bücher, Hefte usw. in die Schule „hinterher tragen“ oder sogar seine Tischablage im Klassenzimmer aufräumen. Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihrem Kind dadurch keinen guten Dienst erweisen. Sie räumen ihm zwar momentan eine Unannehmlichkeit aus dem Weg, aber das Kind lernt dadurch nur, dass es ja von seiner Mutter „bedient“ wird, statt selber an seine Sachen zu denken. Gerade dadurch aber erziehen Sie es zur Bequemlichkeit und Unselbständigkeit.

20. Änderungen privater Daten

Bitte melden Sie Änderungen von Adresse, Telefonnummer, Religionszugehörigkeit des Kindes oder der Erziehungsberechtigten immer sofort dem Sekretariat!

21. Die fünf Worte

In unserer Schule leben Erwachsene und Kinder zusammen. Damit wir eine angenehme Atmosphäre in unserem Schulhaus haben, ist es wichtig, dass wir einander mit Respekt begegnen und gut miteinander umgehen. Dazu kann und muss jeder beitragen. Von den Schülerinnen und Schülern unserer Grundschule erwarten wir, dass sie die fünf Worte gebrauchen, die für das Zusammenleben in einer Gesellschaft so wichtig sind. Selbstverständlich gebrauchen auch wir Lehrerinnen diese Worte:

  1. Guten Tag (oder auch Hallo…),
  2. auf Wiedersehen (oder auch adieu, tschüss…)
  3. bitte,
  4. danke und
  5. Entschuldigung.

22. Zum Schluss noch eine Bitte an Sie, liebe Eltern

Vor allem unsere Schulanfänger, aber auch einige der schon älteren Kinder unserer Schule können nicht ohne Ihre Mithilfe die vielfältigen Aufgaben eines Schulkindes überblicken.
Sie können die Fähigkeit zur Eigenverantwortung bei Ihrem Kind stärken, indem Sie

  • darauf achten, dass Ihr Kind morgens rechtzeitig in die Schule kommt,
  • Ihr Kind an die Hausaufgaben erinnern und regelmäßig eine Blick darauf werfen,
  • mit Ihrem Kind zusammen überlegen, was es für den nächsten Schulvormittag braucht,
  • Ihr Kind dazu anhalten, dass es seinen Schulranzen regelmäßig aufräumt und ihm soweit nötig dabei helfen.

Dadurch begleiten Sie Ihr Kind auf dem Weg in die Selbständigkeit.

23. Kontakt

Anschrift der Schule und weitere Informationen finden Sie im Impressum.